Der Schutz personenbezogener Daten (kurz: Datenschutz) ist ein Grundrecht und leitet sich in der heutigen Form aus der Europäischen Menschenrechtskonvention von 1950 ab. Ziel dieses Grundrechts ist es, die Eingriffsmöglichkeiten ins Privatleben zu reglementieren und nur in Ausnahmefällen zuzulassen.
Dies bedeutet für jede*n Einzelne*n von uns, dass wir selbst über unsere Daten bestimmen können, selbst entscheiden können, wem wir sie zur Verfügung stellen und wie diejenigen damit umzugehen haben.
Geheimhaltung, Auskunft, Berichtigung und Löschung sind dabei ganz wesentliche Rechte jedes Menschen.