
Bergsport
Qualifikation für Tourenführer*innen und Alpinreferent*innen
Die Satzung des Alpenvereins stellt klar, dass es die gemeinsamen „Tage draußen“ am Berg sind, in denen der Vereinszweck seinen unmittelbarsten Ausdruck erfährt. Damit kommt den Programm-Angeboten in den Sektionen ein überragender Stellenwert und dem Alpinteam eine bedeutende Aufgabe mit hoher Verantwortung und gesellschaftspolitischer Relevanz zu.

Es ist Zweck des Vereines, das Bergsteigen, alpine Sportarten und das Wandern zu fördern und zu pflegen (...), die Schönheit und Ursprünglichkeit der Bergwelt zu erhalten, die Kenntnisse über die Gebirge zu erweitern und zu verbreiten und dadurch auch die Liebe zur Heimat zu pflegen.
Alpinteam
Tourenführer-Anwärter*innen und Tourenführer*innen bilden zusammen mit den Alpinreferent*innen als deren Leiter*in und Vertreter*in im Sektionsvorstand das Alpinteam einer Sektion. In ihrer Zuständigkeit und Verantwortung liegt das bergsportliche Sektionsprogramm – die Planung, Kommunikation, Gestaltung und Durchführung von Führungstouren und Ausbildungskursen für vorrangig erwachsene Alpenvereinsmitglieder.
Alpinreferent*in
Als Mitglied des Sektions-Vorstandes und Chef*in des Alpinteams ist sie/er für alle den Bergsport betreffenden Vorhaben in der Sektion zuständig. Der Arbeitsschwerpunkt besteht darin, gemeinsam mit dem Alpinteam ein attraktives Bergsportprogramm (Gemeinschaftstouren, Kurse) für die Mitglieder der Sektion zu planen und in hoher Qualität umzusetzen.
Tourenführer-Anwärter*in
Die Tourenführer*in-Reform machte die Einführung der Funktion „Tourenführer-Anwärter*in“ sinnvoll. Diese kann von der Sektion im „ÖAV-Office“ frei vergeben werden. "Tourenführer-Anwärter*innen" sind vollwertige Mitglieder im Alpinteam und mit unterstützenden oder auch selbständigen Aufgaben bei Führungstouren oder Ausbildungsveranstaltungen betraut. Was dürfen Tourenführer-Anwärter*innen? Alles, was sie können! Entscheidend ist, dass Eigenkönnen, Erfahrung und Risikobewusstsein die seriöse Übernahme von Führungsverantwortung bei Bergsportveranstaltungen gewährleisten.