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Erklärung zur Barrierefreiheit

Barrierefreiheit ist dem Österreichischen Alpenverein ein zentrales Anliegen. Gelebte Inklusion wird als Chance verstanden – als Möglichkeit Vielfalt, Innovation Gerechtigkeit und sozialen Zusammenhalt zu stärken. Der Österreichische Alpenverein ist daher bemüht, auch seine Website www.alpenverein.at im Einklang mit dem Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) sowie der Richtlinie (EU) 2019/882 über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen zu gestalten.

Dabei orientieren wir uns an den Richtlinien für barrierefreie Webinhalte (WCAG) 2.2, Konformitätsstufe AA, sowie dem Europäischen Standard EN 301 549 V 3.2.1 (2021-03)
 

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist teilweise mit der Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web – WCAG 2.2 vereinbar.

Relaunch-Projekt und Weiterentwicklung

Derzeit befindet sich unsere Website in einem umfassenden Relaunch-Projekt. Im Zuge dieser Neugestaltung wird der Aspekt der digitalen Barrierefreiheit, dh. Wahrnehmbarkeit, Bedienbarkeit, Verständlichkeit und Robustheit unserer digitalen Angebote, mit hoher Priorität berücksichtigt. Ziel ist es, unseren Webauftritt kontinuierlich weiterzuentwickeln um, soweit uns möglich, allen Nutzer:innen – unabhängig von individuellen Fähigkeiten oder technischen Hilfsmitteln – einen gleichwertigen Zugang zu unseren digitalen Angeboten zu bieten. 
 

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 10.06.2025 erstellt. Die Bewertung erfolgte in Form eines Selbsttests nach WCAG 2.2. Diese Erklärung wurde zuletzt am 10.06.2025 aktualisiert.

Feedback und Kontakt

Die Angebote und Services auf dieser Website werden laufend verbessert, getauscht und erweitert. Dabei ist uns die Bedienbarkeit und Zugänglichkeit ein großes Anliegen.

Wenn Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der Nutzung unserer Website hindern, , bitten wir Sie uns über diese E‑Mail brrrfrhtlpnvrnt zu kontaktieren.

Durchsetzungsverfahren

Wenn Sie auf Ihre Anfrage zur Barrierefreiheit keine zufriedenstellende Antwort erhalten, können Sie sich an die Beschwerdestelle der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) wenden.

Zur Beschwerdestelle der FFG

Die FFG prüft Verstöße gegen gesetzliche Anforderungen zur Barrierefreiheit und kann im Falle berechtigter Beschwerden Empfehlungen zur Mängelbehebung aussprechen.